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B e d i n g u n g e n
für die Überlassung von Räumen in der Stadtbücherei
vom 30. Oktober 2003 |
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§ 1 Vertragszweck |
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| Räume in der Stadtbücherei werden nur für solche Veranstaltungen zur Verfügung gestellt, die mit der Widmung der Stadtbücherei in Einklang stehen. Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Heidelberg und dient dem allgemeinen und politischen Bildungsinteresse, der Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung, der Kommunikation sowie der Freizeitgestaltung. |
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§ 2 Benutzungszeit |
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| An Wochenenden, Montagen und an gesetzlichen Feiertagen werden im Grundsatz keine Räume vermietet. An den übrigen Tagen ist die Benutzung der Räume regelmäßig bis 22.00 Uhr möglich. Die Benutzungszeit für Ausstellungsräume endet regelmäßig um 20.00 Uhr. Abweichende Veranstaltungszeiten sind gesondert zu vereinbaren. |
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§ 3 Bewirtung |
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| (1) |
Eine Bewirtung ist in den Vortragssälen nicht gestattet. Mit dem Literaturcafé kann eine Bewirtung im Foyer vereinbart werden. |
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| (2) |
Das Rauchen ist im gesamten Gebäude mit Ausnahme des Literaturcafés ebenfalls nicht erlaubt. |
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§ 4 Haftungsausschluß |
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| (1) |
Die Vermieterin überläßt Mietern die Räume zu der vereinbarten Benutzung in dem Zustand, in dem sie sich befinden. Mieter sind verpflichtet, die Räume vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu überprüfen. |
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| (2) |
Schadensersatzansprüche der Mieter sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht |
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| a) |
in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, |
| b) |
bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Vermieterin beruhen, |
| c) |
bei sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlÄssigen Pflichtverletzung der Vermieterin oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Vermieterin beruhen. | |
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| Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Mieter ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. |
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§ 5 Haftung der Mieter, Geltung der Hausordnung |
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| (1) |
Die Mieter haften für alle Schäden an den überlassenen Einrichtungen und Zugangswegen, die von ihnen selbst, ihren Mitgliedern, Bediensteten, Beauftragten sowie den Besuchern ihrer Veranstaltung verursacht werden. |
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| (2) |
Die Hausordnung der Stadtbücherei Heidelberg gilt auch in den vermieteten Räumen. |
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§ 6 Beachtung der Sicherheitsvorschriften |
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| Die Mieter verpflichten sich, die Sicherheitsvorschriften einzuhalten und dafür zu sorgen, dass in den Hilde-Domin-Saal nicht mehr als 199 Personen und in den Kleinen Vortragssaal nicht mehr als 80 Personen eingelassen werden. |
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§ 7 Pflegliche Behandlung |
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| (1) |
Die überlassenen Räume und Gegenstände sind pfleglich zu behandeln. Die Mieter haben dafür zu sorgen, daß die Räume nicht verschmutzt werden. Verschmutzungen sind von den Mietern unverzüglich und auf ihre Kosten zu beseitigen. Geschieht dies nicht, ist die Stadtbücherei berechtigt, die Verschmutzungen auf Kosten der Mieter beseitigen zu lassen. |
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| (2) |
Die Geräte für den Hilde-Domin-Saal dürfen nur durch den Hausmeister bedient werden. Eine vorherige Rücksprache ist erforderlich. |
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§ 8 Verbot von "Wildem Plakatieren" |
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| (1) |
Die Mieter dürfen für die Veranstaltung Plakatwerbung in der Stadtbücherei oder im Stadtgebiet Heidelberg lediglich auf solchen Reklameflächen betreiben, die für die Aufnahme entsprechender Anschläge bestimmt sind. |
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| (2) |
Die Mieter verpflichten sich, die hierfür erforderliche Genehmigung des Eigentümers der jeweiligen Fläche einzuholen. |
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| (3) |
Ein Plakatieren an Hauswänden, Mauern, Brücken, Zäunen, Bäumen, Telefonkästen etc. ist nicht gestattet. Auf die entsprechenden Vorschriften der Polizeiverordnung der Stadt Heidelberg zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten in der jeweils gültigen Fassung wird verwiesen. |
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§ 9 Benutzungsentgelte |
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| Die nachfolgenden Mietpreise gelten für die nichtkommerzielle, insbesondere gemeinnützige Nutzung; bei kommerzieller Nutzung erhöhen sie sich um 50 %. |
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| Die Miete schließt ein: allgemeine Beleuchtung, Heizung, Belüftung und Kühlung (Hilde-Domin-Saal), Bestuhlung und Grundreinigung. |
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| Zeiten für Proben oder Auf- und Abbau werden als Mietzeiten gerechnet, ebenso Unterbrechungen zwischen zwei Veranstaltungsteilen am gleichen Tag. |
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| Von § 2 abweichende Veranstaltungszeiten werden gesondert berechnet. Die Benutzungsentgelte für Räume erhöhen sich an Samstagen, Sonntagen und Montagen um 10%. |
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| Für die Benutzung der Räume der Stadtbücherei sowie der technischen Einrichtungen werden folgende Entgelte erhoben: |
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| Hilde-Domin-Saal |
€ |
| bis zu 3 Stunden |
150,- |
| jede weitere Stunde am gleichen Tag |
30,- |
| jede weitere Stunde am gleichen Tag ab 22.00 Uhr |
50,- |
| Seiler-Flügel mit 1 oder 2 Klavierhockern (ohne Stimmen des Flügels) |
60,- |
| Flipchart mit Papier (ohne Stifte) |
10,- |
| Diaprojektor (2 Geräte vorhanden, 1 mit Fernbedienung, je 80er Rundmagazin) mit Großleinwand |
25,- |
| Tageslichtprojektor mit Großleinwand |
20,- |
| Videovorführgerät mit Großbild |
50,- |
| Kassettenrecorder |
10,- |
| CD-Spieler mit Anschluss an die Lautsprecheranlage |
50,- |
| Rednerpult mit kabelgebundenem Mikrophon |
kostenlos |
| Vortragstisch mit 1 kabelgebundenem Mikrophon |
kostenlos |
| zusätzliche Mikrophone (5 kabelgebundene, 4 drahtlose) |
25,- |
| Vom Standard (Vortragsbestuhlung für 162 Personen) abweichende Bestuhlung, wenn keine Tische gewünscht werden |
15,- |
| Ausstattung mit bis zu 20 Tischen á 3 Personen: je Tisch |
3,- |
| Bis zu 4 Internetanschlüsse: je Anschluss |
5,- |
| Induktionsschleife für Hörbehinderte (Benutzungsanleitung hängt aus, beste Resultate in den Außenreihen) |
kostenlos | |
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| Kleiner Saal |
€ |
| bis zu 3 Stunden |
90,- |
| jede weitere Stunde am gleichen Tag |
15,- |
| jede weitere Stunde am gleichen Tag ab 22.00 Uhr |
30,- |
| Flipchart mit Papier (ohne Stifte) |
10,- |
| Diaprojektor (mit Fernbedienung und 80er Rundmagazin) mit Leinwand |
25,- |
| Tageslichtprojektor mit Leinwand |
20,- |
| Videovorführgerät mit TV-Bildschirm |
40,- |
| Rednerpult |
5,- |
| Vortragstisch |
5,- |
| Vom Standard (Vortragsbestuhlung für 49 Personen) abweichende Bestuhlung, wenn keine Tische gewünscht werden |
15,- |
| Ausstattung mit bis zu 9 Tischen á 3 Personen: je Tisch |
3,- |
| Internetanschluss |
€ 5,- | |
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| Oberes Foyer |
€ |
| je Tag (ohne Ausstattung) |
80,- |
| je angebrochenem Tag |
45,- |
| Stellwände: je Stellwand und Tag |
4,- |
| Vitrinen: je Vitrine und Tag |
8,- |
| Flipchart mit Papier (ohne Stifte) |
10,- |
| Portable Mikrophonanlage (1 drahtloses Mikrophon, 1 Lautsprecher) |
25,- |
| Rednerpult |
5,- |
| Portables Videovorführgerät mit TV-Bildschirm |
40,- |
| Bis zu 2 Internetanschlüsse: je Anschluss |
5,- |
| Diaprojektor (mit Fernbedienung und 80er Rundmagazin) mit Leinwand |
25,- |
| Tageslichtprojektor mit Leinwand |
20,- |
| Tische: je Tisch |
3,- |
| Stühle: je Stuhl |
1,- | |
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| Sonstige Räume |
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| Für die Benutzung anderer als in dieser Liste vorgesehenen Räume kann eine angemessene Vergütung berechnet werden. Dies gilt auch, wenn diese Räume zur Lagerung von Material benutzt werden. |
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| Hausmeister |
€ |
| Für die Inanspruchnahme des Hausmeisters für Dia- und Videovorführungen im Hilde-Domin-Saal je Stunde |
23,- |
Für die Inanspruchnahme des Hausmeisters (einschließlich Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten) - von ihm selbst einzubehalten (§ 13 Abs. 2): für jede angebrochene Stunde:
a) von 20.00 bis 22.00 Uhr
b) nach 22.00 Uhr
c) Anwesenheit an Samstagen und Sonntagen pro angefangene Stunde
(diese Vergütungen ist vor Ort bar zu entrichten, eine Quittung wird ausgestellt) |
8,-
9,-
20,-
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§ 10 Ermäßigung bzw. Erlaß |
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| (1) |
Vorstehende Entgelte ermäßigen sich um 50 %, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, die kulturellen Zwecken dienen. |
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| (2) |
Die Stadtbücherei kann in begründeten Ausnahmefällen die vorstehend genannten Benutzungsentgelte teilweise oder ganz erlassen. |
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| (3) |
Diese Bestimmungen über die Ermäßigung der Benutzungsentgelte gelten nicht für das Entgelt, das für die Inanspruchnahme des Hausmeisters zu entrichten ist. |
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§ 11 Ausfall von Veranstaltungen |
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| Wird eine festgelegte Veranstaltung innerhalb von zwei Wochen vor dem vorgesehenen Termin abgesagt und können die entsprechenden Räume zu diesem Termin nicht anderweitig vermietet werden, so werden 50 % des für die Veranstaltung zu entrichtenden Entgeltes berechnet. |
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§ 12 Vertragsstrafen |
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| (1) |
Im Falle der Verletzung von Vertragspflichten werden folgende Vertragsstrafen verwirkt: |
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| a) |
Zuwiderhandlungen gegen §§ 3, 6, 7 Abs. 2 jeweils |
€ 51,- |
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| b) |
Im Falle der Zuwiderhandlung gegen § 8 für jedes außerhalb der in § 8 zugelassenen Reklameflächen angebrachte Plakat |
€ 10,- |
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mindestens jedoch |
€ 51,- |
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| (2) |
Im Ausnahmefall ist die Stadt Heidelberg ermächtigt, die Vertragsstrafe teilweise oder ganz zu erlassen, wenn die Erhebung der Vertragsstrafe eine unbillige Härte darstellen würde. |
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§ 13 Zahlung des Entgeltes |
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| (1) |
Die nach diesen Bedingungen fälligen Forderungen sind unverzüglich nach Erhalt der Rechnung an die Stadtkasse Heidelberg zu zahlen. |
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| (2) |
Fällt ein Entgelt für den Hausmeister an, so ist dieses dem Hausmeister sofort nach der Veranstaltung auszuzahlen. Eine Quittung wird ausgestellt. |
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§ 14 Unwirksamkeit von Bestimmungen |
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| Sollte eine der Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien sind sich darüber einig, daß sie bei Kenntnis der Unwirksamkeit den Vertrag auch ohne die betreffende Bestimmung geschlossen hätten. |
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§ 15 Inkrafttreten |
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| (1) |
Diese Bedingungen treten am 01.01.2004 in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisherigen Bestimmungen über die Überlassung von Räumen in der Stadtbücherei außer Kraft. |